Lehrmittel

Die obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel muss die Schulgemeinde bezahlen. Hiervon kann man sich pro Fach jeweils für ein Lehrmittel entscheiden. Die Betragsgrenze ist nicht festgelegt, da die Schulen ja trotzdem monatlich das Schulgeld für unsere Kinder bekommen. Einige Schulgemeinden bezahlen jedoch max. 250.-CHF/Kind/Jahr). Bitte sprecht euch vorher kurz mit dem Schulsekretariat ab, wie ihr mit ihnen die Rückerstattung machen wollt, oder sollt… (die Lehrmittel über sie beziehen, oder selbst kaufen und die Rechnungen schicken, oder selbst kaufen, bezahlen und Ende des Schuljahres alle Rechnungen mit euren Kontoangaben schicken, oder direkt bei einer Lehrerin beziehen). Die Lösungsordner und die Schulbücher (in welche man nichts hineinschreibt) müssen Ende des Schuljahres wieder abgeben werden.

Hier findet ihr die obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel für das Jahr 23/24. Achtung sie wechseln immer mal wieder.

Ihr dürft selbst wählen, welche Lehrmittel ihr im Homeschooling verwenden wollt. Ist das Homeschooling nur kurzfristig geplant, empfehle ich die Lehrmittel der Schule anzupassen, damit eine baldige Wiedereinschulung für das Kind einfacher ist. Wollt ihr länger HS machen, dann empfehle ich einen Besuch im lernmedien-shop.ch Zürich. Hier könnt ihr viele Lehrmittel mit euren Kids anschauen und direkt kaufen. Der elkverlag.ch wurde mir von einem Homeschoollehrer sehr empfohlen. Weiter Links findet ihr bei den Lernräumen.

Man darf aber auch Lehrmittel benutzen, welche nicht auf der Liste sind, welche dem Kind besser behagen. Hier und hier die Seiten vom VSA dazu (auch gut für Schulen, welche unkooperativ sind ;-).

Schubi hat zum Beispiel viele tolle Lehrmittel (siehe Lernräume), welche sich meiner Meinung nach oft besser für selbstständiges Lernen und einfacheres Korrigieren eignen. Damit ihr einen Einblick in den Schubishop Schaffhausen bekommt, zeige ich euch unten noch Fotos davon. Meistens müssen diese jedoch selbst bezahlt werden. Einige Gemeinden machen zum Wohle des Kindes jedoch Ausnahmen.

Auch Onlinelernhilfen dürfen hinzugezogen werden, da sie auch die Medienkompetenz stärken.

Hat das Kind den Lernstoff des Schuljahres bereits früher fertig, darf man einen neuen Antrag (auch unter dem Schuljahr) für die darauffolgende Klassenstufe einschicken und die nächsten Lehrmittel beziehen.

Hier noch ergänzende Infos zu den Lerninhalten.

Der Lehrplan 21 muss jedoch eingehalten werden.

Falls ihr für eure Schulgemeinde eine Lehrmittelabrechung benötigt, dürft ihr gerne unsere Lehrmittelabrechnung blanco herunterladen.